Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem (HinSchG) | Beschwerdeverfahren (LkSG)

Die Simon Hegele Gruppe ist sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und der Verantwortung gegenüber Geschäftspartnern und Mitarbeitenden bewusst. Das Unternehmen verpflichtet sich daher zu klaren Grundsätzen hinsichtlich einer werteorientierten, ethischen und rechtstreuen Unternehmensführung, die den Rahmen für unser unternehmerisches und gesellschaftliches Handeln bilden. Siehe hierzu auch unseren Verhaltenskodex (Code of Conduct).

Bei der Bekämpfung von Compliance-Verstößen setzen wir auch auf die Mitwirkung von Ihnen! 

Bei der Einrichtung eines Meldeverfahrens für Compliance-Verstöße haben wir uns an den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) orientiert. 

Neben internen Kommunikationskanälen können unsere Mitarbeiter*innen, sowie Dritte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Simon Hegele Gruppe Kontakt haben, auf Rechtsverstöße, auf Verstöße gegen den Simon Hegele Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten (gem. LkSG) hinweisen, die durch Simon Hegele oder in der Sphäre von unmittelbaren oder mittelbaren Lieferanten von Simon Hegele entstanden sind. Siehe hierzu auch Verfahrensordnung Beschwerde- und Meldestelle.

Füllen Sie dazu bitte das Formular aus und übermitteln es an uns.

Hinweise*:
Bitte beschreiben Sie den Verstoß möglichst konkret und übermitteln Sie uns alle relevanten Fakten, die wir benötigen, um den Sachverhalt zielgerichtet und schnell aufklären zu können. Bitte geben Sie auch das betroffene Land und die Gesellschaft an. Meldungen können auch anonym oder vertraulich abgegeben werden. 

Sollten wir Kunden-Erwartungen bei der Erbringung unserer Dienstleistungen nicht voll erfüllt haben, so verwenden Sie bitte nicht das vorgenannte Formular, sondern wenden sich bitte an die gewohnten Ansprechpartner. 

Meldung von Menschenrechts- oder Compliance-Verstößen

Angaben Hinweisgeber/Anonymität/Kontaktaufnahme

Angaben zu Ihrem Namen oder Ihrer E-Mailadresse sind freiwillig und keine Vorausetzung für die Bearbeitung Ihrer Meldung.

Um Rückfragen zu ermöglichen, würde die Angabe einer Mailadresse (auch anonymisiert möglich) eine schnelle Bearbeitung jedoch hilfreich unterstützen.


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